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GRUNDPFLEGE NACH SGB XI
Die Grundpflege - im Rahmen der Pflegeversicherung - umfasst pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:
- Hilfe bei der Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren sowie die Darm- und Blasenentleerung
- Hilfe bei der Ernährung: mundgerechte Zubereitung und Nahrungsaufnahme
- Hilfe im Bereich der Mobilität: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen wie auch das Verlassen, bzw. Wiederaufsuchen der Wohnung/Pflegeeinrichtung.
Nicht zur Grundpflege zählt die hauswirtschaftliche Versorgung und Hilfen bei der Durchführung ärztlicher Verordnungen - die sogenannte Behandlungspflege.